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Die Bebauung der Gesamtanlage umschließt den Bereich der Dorfstraße, die den Ort in Nord-Süd-Richtung durchzieht. In ihrem Verlauf findet sich eine Staffelung von Hofanlagen mittlerer Größe mit meist giebelständigen Wohnhäusern sowie eingestreute, kleinmaßstäbliche Bebauung. Den südlichen Abschnitt der Gesamtanlage beherrscht der Komplex des Rittergutes mit seinen groß dimensionierten Wirtschaftsgebäuden. Daneben befindet sich im abschließenden südlichen Zipfel des eingegrenzten Gebietes wiederum kleinmaßstäbliche Bebauung im Verlauf eines zergliederten kleinteiligen Straßennetzes, das mit Störungen versehen ist, welche die erkennbare Struktur der historischen Bausubstanz jedoch nur unwesentlich verfälschen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |