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Frei in Reihe stehendes Wohnhaus in zwei Geschossen mit einem typischen Fachwerkraster aus der Mitte des 18. Jhs., das von den kräftigen Mannfiguren an den Eckständern geprägt wird. Das ehemaliges Zwerchhaus wurde zur Schleppgaube umgebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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