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Das giebelständige Wohnhaus ist Teil der dortigen regelmäßigen Gebäudestaffel aus der Mitte des 18. Jhs. mit interessantem Fachwerkgefüge an der Traufseite: dort an den Bundständern kurze Fußstreben und eingelegte Kopfknaggen mit Brust- und Sturzriegeln.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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