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In mehreren Bauphasen errichtete Hofanlage stattlicher Größe. Im hinteren Bereich des Wohnhauses mit den K-förmigen Streben an Eck- und Bundständern wohl der älteste Teil. Der vordere Bereich des Hauses in konstruktivem Fachwerkverband aus dem 19. Jh., Wirtschaftsgebäude ebenfalls in konstruktivem Fachwerkgefüge.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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