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Gebiet "Burgallee" sowie ehem. "Weinberg" mit Gustav-Kayser-Straße, Höhenweg und Mondorfstraße
Südwestlich des Kurhauses sollte sich nach dem Plan Heinrich Siesmayers der Kurpark fortsetzen. Heute ist zwischen Terrassenstraße im Osten und Burgallee im Westen auf ein Hotel- und Pensionen-Viertel von einheitlichem Charakter zu treffen. Es stammt aus der Zeit gegen Ende des letzten Jahrhunderts. Auch wenn über die näheren Umstände des Bebauungsbeschlusses, der sich zu Lasten des Kurparks auswirkte, nichts bekannt ist, so dürften die Motive gerade in dessen privilegierter Nähe zu suchen sein. Einige jüngere Bauten sind aus dem Bereich der schützenswerten Gesamtanlage ausgeklammert, vor allem auf der Nord-Seite der Parkstraße. Als Bestandteil der Gesamtanlage wurde jedoch das 1978-82 entstandene Mehrfamilienhaus Burgallee 6 des Architekten Johannes Peter Hölzinger in Zusammenarbeit mit dem Zero-Künstler Hermann Goepfert mit aufgenommen, da es Gestaltungselemente der älteren Bebauung in moderner Form aufnimmt und sich in die Umgebung im Sinne einer Stadtreparatur einfügt. Im Hinblick auf die Begrenzung des Kurparks durch bebaute Flächen hat die verlängerte Allee vom südlichen Kurparkrand als historische stadträumliche Anlage eine umso größere Bedeutung für das Gebiet. Umso größere Bedeutung hat hier die verlängerte Allee vom südlichen Kurparkrand als historische stadträumliche Anlage. Sie endet zwar bereits an der Einmündung der Burgallee in die Parkstraße, verbindet sich aber im Stadtbild mit der etwas weiter westlich gelegenen Grünanlage des ehemaligen Nauheimer Weinbergs. Das zuvor private Gelände am Fuße des Johannisbergs gelangte 1898 in städtische Besitz. Der Weinanbau wurde aufgegeben, um die neu geschaffene Grünfläche herum wurde zu Bauzwecken parzelliert mit Gustav-Kayser-Straße, Mondorfstraße und Höhenweg als Erschließung. In der freistehenden Wohnhausbebauung stehen historistische Villenarchitektur und mehr am Jugendstil angelehnter Landhausbau konkurrierend nebeneinander. Viele der Einzelgebäude sind baukünstlerisch herausragend und auch als einzelnes Kulturdenkmal ausgewiesen; ein besonderer Reiz des Gebietes liegt in der Folge von Treppenwegen, die den Hang von der Spitze des Johannisbergs bis hinab zu Johannis- und Schnurstraße durchziehen. Sie kreuzen dabei die parallel zu den Höhenlinien verlaufenden Fahrwege. Die Weinbergbebauung umschließt zusammen mit der Bebauung zwischen Burgallee und Terrassenstraße die Nord-West-Ecke des älteren Nauheimer Siedlungsgebietes, die ursprünglich von einem befestigten herrschaftlichen Sitz eingenommen wurde. Die östlichen Parzellen der Gustav-Kayser-Straße werden rückwärtig von der Einfriedung des ehemaligen "Burggartens" begrenzt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |