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Giebelständiges Wohnhaus mit traufseitigem Anbau, dessen hohe Tordurchfahrt den Weg in den hinter dem Haus liegenden Grundstücksbereich öffnet. Das Fachwerkgefüge des Wohnhauses, bestehend aus Mannfiguren, stammt aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs., der Anbau mit 3/4-Streben, Brust- und Sturzriegeln wohl aus dem ersten Drittel des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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