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Hakenförmige Hofanlage mit einem Wohnhaus, das deutlich zwei Bauphasen aufweist: im vorderen Teil erhebt sich eine Fachwerkkonstruktion aus der Mitte des 18. Jhs., im hinteren Bereich eine Ständer-Rähm-Mischkonstruktion aus dem 19. Jh. Scheune im hinteren Bereich aus dem späten 17. Jh. Erhalten sind Teile der ursprünglichen Hofpflasterung sowie ein datierter Schlussstein aus dem Jahr 1693.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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