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Im südlichen Ortsbereich befindet sich das Rittergut, dessen Herrenhaus um 1800 erbaut wurde. Es zeigt ein klares, konstruktives Fachwerkgefüge mit repräsentativem Flachschnitzdekor an den Fußstreben und im Bereich des Geschossüberstandes. Besonders interessant sind illusionistisch aufgelegte Kandelaber an den Eckständern des Obergeschosses. Das Portal zum Wirtschaftshof trägt eine inschriftliche Datierung in das Jahr 1728, die Wirtschaftsgebäude stammen größtenteils aus dem 19. und 20. Jh. Als ehemaliger grundherrschaftlicher Gutshof ist das Gebäudeensemble aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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