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Giebelständiges Wohnhaus mit inschriftlicher Datierung ANNO 1744, der rückwärtige Anbau stammt aus dem 19. Jh. Die Fachwerkkonstruktion erhebt sich in lebhaftem, regelmäßig gegliedertem Gefüge über einem umlaufenden Geschossüberstand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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