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Die aus einem Wohnhaus und einem seitlich angefügten Mahlwerksgehäuse bestehende Mühlenanlage wurde um 1800 erbaut. Das Wohnhaus zeigt ein konstruktives Fachwerkgefüge mit Mannfiguren und einem Leitermotiv im Obergeschoss, das Wirtschaftsgebäude ist in einer Ständerkonstruktion mit abschließendem Mansarddach errichtet. Die Anlage, die einen typischen Mühlenhof aus den ersten Jahren des 19. Jhs. repräsentiert, ist aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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