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Um 1800 erbautes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus in repräsentativem Gefüge an der Gebäudestirn mit Mannfiguren an Eck- und Bundständern, an den Gebäudeflanken einfache Fachwerkkonstruktion in statischem Gefachverband. Als ehemaliges Wohnhaus des Gutes Eschstruth kommt dem Gebäude eine ortsgeschichtliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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