Fuhrgraben 2 - Kirche
Fuhrgraben 2 - Kirche - Romanische Architekturfragmente an der Nordostwand -
Fuhrgraben 2 - Kirche - Taufstein -
Fuhrgraben 2 - Kirche - Kirchenschiff -
Fuhrgraben 2 - Kirche - Kirchentür -
Fuhrgraben 2 - Kirche - Deckenmalerei, Zugang zum Chorturm -
Fuhrgraben 2 - Kirche - Orgel -
Fuhrgraben 2 - Kirche - Innenraum -
Fuhrgraben 2 - Kirche - Innenraum -
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Werra-Meißner-Kreis
Wehretal
Hoheneiche
  • Fuhrgraben 2
Ev. Kirche
Flur: 4
Flurstück: 52/5

Die evangelische Pfarrkirche von Hoheneiche prägt in eindrucksvoller Weise die Silhouette des Ortsbildes.

Der ursprüngliche Kern des Gebäudes, das Langhaus, das in das 11./12. Jh. datiert, wurde im 17./18. Jh. in seinen noch heute erhaltenen Zustand überführt. Der Chorturm wurde im 14. Jh. errichtet, das Fachwerkhaupt im 17. Jh. aufgesetzt.

Der Außenbau wird von dem hoch aufragenden Chorturm bestimmt, dem sich das Schiff mit seiner geringen Höhenerstreckung unterordnet. Unterstrichen wird diese Hervorhebung des Turmes durch den Fachwerkaufsatz und das abgewalmte Dach mit dem markanten Dachreiter, der den Turm zum weit sichtbaren Erkennungszeichen des Ortes werden lässt.

Das Innere des Langhauses weist mit der illusionistischen, den Raum scheinbar in den Himmel öffnenden Deckenmalerei ein hervorragendes Ausstattungsmerkmal auf. Eine Empore mit kassettierter Brüstung umgibt den Innenraum des Schiffes an der Nord- und Westseite. Bemerkenswert ist darüber hinaus der Chorraum, der von einem Kreuzrippengewölbe überspannt wird. Als auszuweisende Ausstattungsstücke

haben sich eine Altarmensa aus der Erbauungszeit, der Taufstein von 1571 sowie eine Kanzel aus der Mitte des 17.

Jhs. erhalten. Die Orgel aus dem Jahr 1730 wurde von J. E. Dauphin erbaut.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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