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Das Wohnhaus aus der Mitte des 17. Jhs. mit dem repräsentativen Fachwerkgefüge an der Traufseite ist Bestandteil einer ehemaligen Mühle. Die kräftigen Mannfiguren des Obergeschosses markieren eindrucksvoll die Eck- und Bundständer, dazwischen reihen sich konvergierende Fußstreben im Brüstungsbereich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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