Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Langenhain ist ein typisches Straßendorf, dessen Bebauung sich entlang der Hundsrückstraße erhebt. Innerhalb dieser lang gestreckten Dorfstruktur, deren historische Bausubstanz von zahlreichen Störungen durchsetzt ist, beschränkt sich die Gesamtanlage um denjenigen Bereich der Hauptstraße, in den die Landesstraße 3424 aus Richtung Eschwege einmündet. Dort befindet sich eine relativ störungsfreie Bebauung von Hofanlagen aus dem 18. Jh. Besonders ortsbildprägend ist der Meierhof, auf den die Eschweger Straße nur wenig seitenversetzt stößt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |