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Erhaltenes Backhaus des Forsthauses Hundsrück aus massivem Sandsteinmauerwerk, das von einem Walmdach abgeschlossen wird. Im Inneren erhaltener Backofen mit kaminartigem Rauchfang der Erbauungszeit, die in der Mitte des 19. Jhs. anzusiedeln ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |