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Das giebelständige Wohnhaus dieser Hofanlage mit ortsbildprägendem Charakter trägt eine Datierung in das Jahr 1833 an der Schwelle des Obergeschosses. Die Fachwerkkonfiguration zeigt eine klare Gliederung aus Stockwerk und 3/4-Streben an Eck- und Bundständern. Der Eingang ist über eine zweiläufige Freitreppe erreichbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |