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Um 1830 erbaute, hakenförmige Hofanlage an ortsbildprägender Ecksituation, dem Anger gegenüber. Das Fachwerkgefüge des Wohnhauses wird durch die Stockwerkstreben geprägt, ein Geschossüberstand ist nicht ausgebildet. Eine ähnliche Fachwerkkonstruktion bestimmt die Gestalt der Scheune in Rähmbauweise.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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