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Giebelständiges, inschriftlich in das Jahr 1750 datiertes Wohnhaus mit klar gegliederter Fachwerkkonfiguration an ortsbildprägender Stelle. An den Eckständern beider Geschosse Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln, am Eckständer eingelegter Rundstab mit Schneckenmotiv und herzförmigem Flachschnitzdekor an den Knaggen. Der straßenseitige Anbau stammt aus dem 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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