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Das 1820 errichtete Gasthaus mit dem angefügten Saalbau von 1911 erhebt sich an der vielbefahrenen Straßenzeile der B7. Das Fachwerkgefüge des Gasthauses zeigt einen klaren Verband, auffallend sind die abwechselnd um eine Holzstärke versetzten Brustriegeln in beiden Geschossen. Der Saalbau wurde in konstruktivem Fachwerkverband mit Backsteinausfachung erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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