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Der Kern der Gesamtanlage des Ortes Reichensachsen umfasst die Bebauung der Landstraße (B452) und des Steinweges. Beide Straßenzüge teilen sich am südlichen Rand der historischen Ortslage, um sich oberhalb des Friedhofes am nördlichen Ortsrand wieder zu vereinen. Verläuft die östliche Grenze der Gesamtanlage im wesentlichen entlang der Gebäude- und Grundstücksgrenzen der Landstraßenbebauung, werden jenseits des Steinweges die Straßenzüge der Herren-, Sand- und Obermühlgasse mit in die Gesamtanlage einbezogen.
Das Erscheinungsbild der Bebauung im Verlauf der Landstraße wird von besonders markanten Hofanlagen aus dem
18. Jahrhundert geprägt. Ein ortsbildprägendes Ensemble findet sich im Bereich der Einmündung des Burggrabens mit den Hausnummern 27-33, 36 und 38.
Der annähernd parallel verlaufende Straßenzug des Steinweges bietet eine dichtere und im Kern ältere Bebauung als diejenige der Landstraße. Ihr Erscheinungbild wird von der gestaffelten Aneinanderreihung kleinmaßstäblicher Hofanlagen mit giebelständigen Wohnhäusern geprägt, die im allgemeinen eine besonders reich ausgebildete Traufseite auszeichnet. Eine gut erhaltene Gebäudestaffel mit Häusern aus dem 17. Jh. befindet sich am nördlichen Abschluss der Steingasse mit den Hausnummern 72-75, 77, 79/80. Das Gebäude Steingasse 61 mit einem datierten Holz von 1547 bezeichnet den Rest der ehemaligen dichten Bebauung um die Kirche, die den ursprünglichen Ortskern bildete.
Besonders erwähnenswert sind drei erhaltene Mühlen, die im Verlauf des von der Wehre abgeführten Mühlgrabens errichtet wurden. Weiterhin ist ein Nutzgarten aus dem 19. Jh. erhalten, der als schützenswertes Kulturdenkmal mit in die Gesamtanlage einbezogen wurde.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |