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Der jüdische Friedhof der Gemeinde Reichensachsen ist der flächenmäßig größte seiner Art im Kreisgebiet. Er diente um 1700 den Sontraer Juden als Begräbnisort, später auch den jüdischen Gerneindegliedern aus Datterode und Wichmannshausen. Durch die lange Belegungszeit bietet der Friedhof durch die verschiedenartige Durchbildung der Grabsteine ein interessantes Erscheinungsbild.
Der Friedhof ist als Zeugnis der jüdischen Gemeinde Reichensachsens aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |