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Zweigeschossiges Wohnhaus von ortsbildprägender Bedeutung im Verlauf des Straßenzuges. Das Gebäude mit den markanten 3/4-Streben an Eck-und Bundständern datiert in das Jahr 1604 und gehört somit zur älteren Bausubstanz des Ortes. Zwischen den profilierten Balkenköpfen befinden sich an der Schwelle und den Füllhölzern eingelegte Schiffskehlen mit Rundstab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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