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Inschriftlich in das Jahr 1615 datiertes giebelständiges Wohnhaus mit hervorragendem Fachwerkgefüge. An den Eckständern des Obergeschosses weit ausladende Mannfiguren mit überblatteten Kopf- und Fußstreben. Als schmückender Dekor sind an der Schwelle und den Füllhölzern Schiffskehlen mit Rundstab eingelegt. Gegenüber der Einmündung des Burggrabens gelegen, besitzt das Haus ortsbildprägende Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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