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Das giebelständige Wohnhaus markiert den Abschluss der in diesem Teil des Straßenzuges verlaufenden Bebauung aus der ersten Hälfte des 17. Jhs. Auch in diesem Gebäude wird die Fachwerkkonfiguration von den 3/4-Streben an den Eckständern gefestigt, in die Füllhölzer sind ebenso wie bei den benachbarten Häusern Schiffskehlen mit Rundstab eingelegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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