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Das traufseitige Wohnhaus, das um 1780 erbaut wurde, erhebt sich an ortsbildprägender Stelle an der Einfahrt in den Burggraben mit einem repräsentativen Fachwerkgefüge, bestehend aus Mannfiguren an den Eckständern sowie einem dazwischen verspannten Leitermotiv im Brüstungsbereich. Das Wirtschaftsgebäude schließt sich unmittelbar an das Wohnhaus an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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