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Das in das Jahr 1669 datierte Haus fällt im Verlauf der reichen Bebauung des Straßenzuges besonders durch den äußerst markanten Dekor auf. Der Schwellenbereich wird durch einen doppelten Zahnschnittfries und ein kräftiges Tauband hervorgehoben, dazwischen bilden die profilierten Balkenköpfe gliedernde Zäsuren. An den Eckständern sitzt einer auf Voluten aufsteigenden Säule eine männliche Büste mit behelmtem Kopf auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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