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Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über massivem Sockel mit konstruktivem Fachwerkgefüge aus dem Ende des 17, Jhs.: an den Eckständern beider Geschosse 3/4-Streben, an den Zwischenständern konvergierende Fußstreben im Brüstungsbereich. Bemerkenswert ist ein Ladenanbau im Hof, der um 1910 in Massivbauweise errichtet wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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