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Abseits der Durchgangsstraßen befindet sich der ehemalige Gutshof der Familie von Boyneburg, dessen Wohnhausportal eine inschriftliche Datierung in das Jahr 1715 trägt. Seit der Mitte des 17. Jhs. diente das Gebäude als Hessisches Rentamt, seit 1868 war es Forstamt für Reichensachsen. Lang gestrecktes, über rechteckigem Grundriss errichtetes Gutsgebäude mit ursprünglicher Fensteranordnung im Obergeschoss. Die Fassade wird in 12 Achsen erschlossen. Das in der Mittelachse befindliche Portal zeigt eine barocke Durchbildung mit rahmenden Pilastern, über dem Architrav erhebt sich ein von Voluten begrenzter Giebel mit abschließendem Tympanon. Zu der Sachgesamtheit des Forstamtes zählt eine etwa 120 cm hohe Mauer, die das Areal zur Langenhainer Straße abschließt. Vor dem Gebäude und an der Straße berindet sich ein bis zu 100 Jahre alter Baumbestand sowie zwei Sandsteinbrunnen, die unter denkmalpflegerischem Schutz stehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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