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Verputzter Massivbau mit umlaufendem Kaffgesims in Geschosshöhe sowie den Ecken aufgelegten Blenden aus Quadermauerwerk. Besonders betont wird die materialbetonte, pittoreske Fassung der Fenster mit einem segmentbogigen Sturz. Das Haus trägt eine Datierung in das Jahr 1907.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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