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Markantes Gebäude um 1750 an der Ecksituation zur Sandgasse mit ortsbildprägender Bedeutung, die von der einsichtigen Fachwerkkonfiguration besonders hervorgehoben wird: zwischen den Mannfiguren an Eck- und Bundständern erstreckt sich das Sprossengefüge eines Leitermotives. Der jüngere Anbau erhebt sich in einem konstruktiven Fachwerkgefüge aus der zweiten Hälfte des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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