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Einzig erhaltenes Gebäude der ehemals aus Tagelöhner- und Kleinbauernhäusern bestehenden dichten Kirchbebauung. Im Kern auf das Jahr 1547 zurückgehender Bau (erneuerte Inschrift an der Schwelle des Obergeschosses). Das Gebäude erhebt sich in einem Stockwerk über einem hohen Sandsteinsockel. In diesem Sockelgeschoss ist im südlichen Gebäudeteil ein Gewölbekeller untergebracht. Der nördliche Gebäudeteil und das Obergeschoss 1809 in konstruktivem Fachwerk weitestgehend erneuert. Das jüngere Zwerchhaus mit der gesamten Dachkonstruktion im Rahmen des durchgreifenden Umbaus bis 1994 erneuert. Die nördlich angrenzende ehemalige Scheune durch einen Neubau ersetzt.
Das Gebäude ist aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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