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Wohnhaus mit ähnlicher Fachwerkkonfiguration wie Steinweg 74: an den Eck- und Bundständern über dem weit auskragenden Geschossüberstand Mannfiguren mit überblatteten Kopf- und Fußstreben. Füllhölzer und Schwelle sind mit Schiffskehlen versehen. Auf Grund des erhaltenen Bestandes ist das Gebäude in den Beginn des 17. Jh. zu datieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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