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Das giebelständige, in der Mitte des 17. Jhs. erbaute Wohnhaus wird durch sein schlichtes, schmuckloses Fachwerkgefüge aus 3/4-Streben an Eck- und Bundständern geprägt. Im Bereich des Geschossüberstandes befinden sich gestaffelte Schiffskehlen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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