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Im Ort Vierbach wurden zwei Gesamtanlagen ausgewiesen, die die schützenswerte Bausubstanz der ehemaligen Orte Wipperode und Bernsdorf erschließen. Durch die Zusammenlegung der beiden Ortschaften in den 30er Jahren entstand ein lang gezogenes Straßendorf, dessen Bebauung sich entlang der Hauptstraße erstreckt.
Die Gesamtanlage des Ortes Wipperode umfasst die Gebäude der Hauptstraße mit den Nummern 10-22 und 11-19. Das dortige Straßenbild wird von Hofanlagen mit giebelständigen Wohnhäusern und zum Teil stattlichen Wirtschaftsgebäuden geprägt. Besonders hervorzuheben sind die Hofanlagen Nr. 10 und 11, deren Wohnhäuser in die erste Hälfte des 18. Jhs. datieren.
Die Gesamtanlage der ehemaligen Ortschaft Bernsdorf umschließt mit den Gebäuden Hauptstraße 48-56 und 45-57 den ehemaligen Dorfkern. Dort befindet sich die ortsbildprägende Reihung der Hofanlagen Nr. 54, 55, 56, deren Wohnhäuser das charakteristische Gefüge aus Mannfiguren an den Eckständern und dem dazwischen verspannten Leitermotiv aufweisen. Das heute als Lagerschuppen dienende Gebäude Hauptstraße 47 mit der davor befindlichen Linde war die ehemalige Pfarrkirche des Ortes.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |