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Stattliche Hofanlage, bestehend aus einem 1805 errichteten Wohnhaus, dem jüngeren Anbau aus dem Jahr 1902 sowie Wirtschaftsgebäuden aus dem 19. Jh. Das Fachwerkgefüge zeigt ein Gerüst aus Mannfiguren an den Eckständern und den dazwischen verspannten Sprossen eines Leitermotives.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |