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Das traufständige Wohnhaus ist erhaltener Teil einer Mühlenanlage aus der ersten Hälfte des 18. Jhs., die Reste eines Mühlrades sind noch erhalten. Besonders markant durchgebildet sind die Mannfiguren in beiden Geschossen: an den Zwischenständern sind die Fußstreben im oberen Bereich gebogen, an den Eckständern sind die Fußstreben kräftig ausgebildet und treten mit einem "Kuhfuß" auf die Schwelle.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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