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Dreiseitig umschlossene Hofanlage mit einem giebelständigen Wohnhaus in zwei Geschossen aus der ersten Hälfte des 19. Jhs. mit jüngerem Anbau. An der Giebelseite sind Windbretter und Klappläden angebracht.
Wirtschaftsgebäude in konstruktivem Fachwerk, zum Teil in Ständerbauweise über einem Sandsteinsockel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |