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Die Gesamtanlage des Ortes Weißenborn erschließt die historische Bausubstanz des ehemaligen Ortskerns. Um die Kirche legt sich ein dichter Ring kleinmaßstäblicher Gebäude, an der Durchgangstrasse der Bachstraße erstreckt sich eine lockere Gruppierung von Hofanlagen, deren Wohnhäuser in das 18./19. Jh. datieren; die Wirtschaftsgebäude stammen zumeist aus dem Beginn des 20. Jhs. Ähnliches trifft für die Bausubstanz der Mittel- und Hintergasse zu.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |