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Innerhalb des Grenzgebietes zu Thüringen typisches bäuerliches Wohnhaus in konstruktivem Fachwerkraster mit dem hier häufig anzutreffenden Leitermotiv im Brüstungsbereich der Traufseite . Das Haus wurde um 1800 erbaut, die Sandsteinpfosten des Hoftores datieren in das Jahr 1850.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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