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Das über hohem Sockel um 1800 erbaute Wohnhaus einer Hofanlage hat durch seine Lage am Beginn der Hintergasse ortsbildprägenden Charakter. Das Fachwerkgefüge ist in konstruktiven Formen gehalten, an den Eckständern der Traufseite finden sich Mannfiguren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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