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Ebenso wie das Nachbarhaus Mittelgasse 4 zeigt dieses Wohngebäude einer Hofanlage aus dem Ende des 18. Jhs. eine lebhafte Fachwerkkonstruktion mit Mannfiguren an den Eckständern sowie einem Leitermotiv im Brüstungsbereich. Im Verlauf des Straßenzuges bildet es einen erhaltenen Bestandteil der historischen Bebauung Weißenborns und ist daher aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |