Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; es ist Teil einer Hofanlage am westlichen Rand des alten Dorfes Nauheim. Der verputzte, in seinem Gefüge weitgehend ungestörte Bau wurde vermutlich Anfang des 18. Jahrhunderts errichtet. An der südlichen Traufseite ist zwischen Erd- und Obergeschoß ein profilierter Geschoßvorsatz zu bemerken. Das Gebäude markiert gegenwärtig den Beginn der Apfelgasse von der Hauptstraße aus. Der früher benachbarte unmittelbare Eckbau wurde inzwischen abgebrochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |