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Das gegenüber Feldnasche 7 an markanter Stelle im Straßenverlauf gelegene Fachwerkwohnhaus aus dem auslaufenden 17. Jh. zeigt das typische thüringische Leitermotiv im Brüstungsbereich und ein kleinteiliges, regelmäßiges Gerüstraster an der Traufseite. Das Gebäude ist ein Beispiel für die Rezeption fremder Fachwerkformen in diesem Grenzgebiet und daher aus geschichtlichen und städtebaulichen Erwägungen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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