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Das in ortsbildprägender Ecklage errichtete, von der Dorfstraße und Rosengasse einsichtige Wohnhaus wurde in lebhaftem Fachwerk mit prägendem Leitermotiv um 1730 erbaut. Auf Grund seiner Lage und der Erbauungszeit ist das Haus aus städtebaulichen und geschichtlichen Erwägungen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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