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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude vermutlich aus der Zeit um 1700; es ist Teil einer tiefen dreiseitigen Hofanlage, die sich bis zur Grabenstraße, der Grenze des historischen Ortskerns von Nauheim im Osten, erstreckt. Das verputzte Wohngebäude ist ein ungewöhnlich stattlicher Bau. Das drei Zonen umfassende Gefüge scheint sowohl im Äußeren als auch im Inneren ursprünglich erhalten zu sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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