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Bürgerhaus in einfachem konstruktivem Fachwerk des 17, Jh. Dreigeschossiger traufständiger Fachwerkbau mit Datierung an der Schwelle im zweiten Obergeschoss ͈Anno 1650". Markantes Eckgebäude Alter Steinweg/Marktplatz. Zum Marktplatz mit Walmdach, die Eckständer sind mit Schiffskehlen geziert. Besondere städtebauliche Funktion als Abgrenzung zwischen Marktstraße und Marktplatz durch Straßenverengung des rausragenden Gebäudes. Der Bau ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung, als Geschäftshaus, das nach der Zerstörung im Dreißigjährigen Krieg in einfacher Form erbaut wurde und schräg gegenüber des Rathaus Komplexes liegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |