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Als dreigeschossiger traufständiger Fachwerkbau des 19. Jh. mit geschosshoher Verstrebung an den Eckständern, 1880 erbaut. Zwischen den Fenstern mit zweifach und dreifach Stützengliederung. Unter der Traufe breiter Fries mit Eierstabornamentik (bei der Renovierung nachgebildet). Originelle Eingangstür mit Oberlicht aus der Erbauzeit. Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als Geschäftshaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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