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Repräsentatives Bürgerhaus aus dem frühen 18. Jh. mit lebhaftem Fachwerk. Rähmbau mit geringem Geschossüberstand und ortsüblichem Zwerchgiebel. Kräftiges barockes Fachwerk im ersten Obergeschoss mit der jüngeren Form der Mannfigur an Eckständern, die mit Flachschnitzerei geziert sind. Ebenfalls Mannfiguren im zweiten Obergeschoss an Bundständern, die mit Flachschnitzerei geziert sind sowie die Winkelhölzer der Mannfiguren. Im ersten Obergeschoss gebogene, genaste und mit Schnitzerei gezierte Brüstungsstreben. Schwellenkranz mit genasten Schiffskehlen und Flachschnitzerei.
Jüngerer massiver Ladeneinbau im Erdgeschoss. Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer und geschichtlicher Bedeutung als ortsbildprägendes Gebäude mit überbautem Zwerchhaus und barockem Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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