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Kleines zweigeschossiges Wohnhaus mit Zwerchhaus und gut erhaltenem Fachwerk. Datierung ͈Anno 1680", ͈Renoviert 1980". Das traufständige Haus ist in der Eckbebauung des Brunnenplatzes durch sein mit Schnitzwerk verziertes Fachwerkgefüge von besonderer Bedeutung. Schwelle mit Schiffskehlen und Nasen geziert, das Füllholz mit Flachschnitzerei verziert. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer, geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |