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Dreigeschossiger traufständiger Rähmbau mit Zwerchgiebel und lebhaftem Fachwerkgefüge auf etwas höher gelegenem Sockel. Die Brüstungsstreben und Eckständer zum Teil mit Flachschnitzerei verziert, die Gefache mit Stipputz versehen. Die Füllhölzer ebenfalls mit Flachschnitzwerk, die Schwelle mit Schiffskehlen und Nasen geziert. Das 2. Obergeschoss ist später aufgesetzt worden, hier mit kräftigen, gebogenen, genasten Brüstungsstreben ausgestattet. Kulturdenkmal aufgrund seiner künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung, als Wohnhaus des 17. Jh. mit ortsüblichem Zwerchgiebel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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